Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass Zauberkünstler und Ballonkünstler, welche für die Umsatzsteuer optieren, ihr Geschäft weitestgehend auf professioneller Basis betreiben. Hierbei ist festzustellen, dass der Umsatzsteuersatz gemäß der Regelbesteuerung mit 19% (Mehrwertsteuersatz) seitens des Gesetzgebers festgesetzt ist. Eine Ausnahme hierzu ist jedoch für den Fall vorgesehen, wenn die Leistungen des Künstlers eine bestimmte theatermäßige, künstlerische Gestaltungshöhe erreichen, und damit eine eigenschöpferische Leistung vorliegt, durch welche zugleich eine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft der Leistung des Künstlers und seiner individuellen Persönlichkeit zum Ausdruck kommt.
Für den Fall, dass die genannten Anforderungen von dem jeweiligen Künstler erfüllt sind, sieht der Gesetzgeber einen reduzierten Steuersatz von 7% statt 19% vor.
Diese Regelung soll u.a. dafür sorgen, dass künstlerische Darbietungen für Privatleute sowie Vereine und andere Kunden, welche die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer in Abzug bringen können, nicht zu teuer werden.
In meinem speziellen Fall ist es mir im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem Finanzamt Ende 2020 gelungen, den ermäßigten Steuersatz sowohl für meine zauberhaften Darbietungen als auch für meine unterhaltsame Ballonanimation durchzusetzen.
Nachfolgend finden Sie hierzu einen Bericht vom Iserlohner Kreisanzeiger IKZ vom 26. Januar 2021
Zur Beachtung:
Um meine Gagen für Privatleute, welche die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer in Abzug bringen können, preiswerter zu gestalten, habe ich mich dazu entschlossen ab dem Jahr 2025 nicht mehr für die Umsatzsteuer zu optieren, sondern als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG zu agieren. Auf diese Weise wird in meinen Rechnungen keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen. Diese Regelung gilt auch für meine Darstellung des lustigen Weihnachtsmannes bzw. Nikolaus, wo bislang sogar 19% fällig wurden.
Als Zauberer, Zauberkünstler, Kinderzauberer, Ballonanimateur und humoristischer Vortragskünstler bin ich nicht nur in Iserlohn, Hemer, Menden, Arnsberg, Fröndenberg, Balve, Neuenrade, Altena, Plettenberg, Brilon, Schmallenberg, Bad Fredeburg, Hagen, Gevelsberg, Breckerfeld, Ennepetal, Herdecke, Hattingen, Bochum, Essen, Herne, Marl, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Dortmund, Lünen, Unna, Kamen, Schwerte, Wuppertal, Oberhausen, Düsseldorf, Witten und Wetter tätig sondern natürlich auch überregional über die Landesgrenzen von NRW hinaus. Um für Sie tätig zu sein ist mir kein Weg zu weit!